Psychotherapeutische Familienmediation bei Trennung und Scheidung

Psychotherapeutische Familienmediation

Mein besonderer Schwerpunkt liegt in der therapeutischen Begleitung von Familien in konfliktreichen Trennungssituationen, die den Umgang gerichtlich regeln lassen wollen.

Der Patient ist hier die Familie als Ganzes. Familien in Trennung, i. d. Regel Mutter und Vater, suchen meine Praxis auf Vorschlag des Familiengerichts oder auf Initiative eines Elternteils auf. Ziel ist eine Lösung zu finden und ein Hauptsacheverfahren mit Gutachtenerstellung zu vermeiden. Es kommen auch Eltern in meine Praxis, bei denen bereits ein familienpsychologisches Gutachten erstellt wurde und deren Konflikte und Sprachlosigkeit dennoch nicht behoben werden konnten. Kinder werden je nach Alter und Bedarf im Einzelfall in den Beratungsprozess mit eingebunden.

Mein therapeutisches Mediationsangebot in Anlehnung an die Cochemer Praxis unterstützt Familien auf ihrem Weg ihre trennungsbedingten Konflikte und Probleme nachhaltig und dauerhaft in den Griff zu bekommen. Zentrale Berücksichtigung finden hierbei die Bedürfnisse der Kinder und zwar aus der Perspektive der Kinder. Die Eltern werden unterstützt, die Perspektive der Kinder als getrennt von ihren eigenen Bedürfnissen zu erkennen und lernen sich so zu verhalten, dass sie ihren Kindern eine angemessene neue Lebensform ermöglichen und ihnen Raum geben können ihre eigenen Kindergefühle und Bedürfnisse zu spüren und zu äußern. Loyalitätskonflikte der Kinder und deren Behebung stehen im Fokus der Mediation, da solche Situationen möglicherweise Weichen für das ganze Leben stellen. Wird der Situation der Kinder im Trennungskonflikt nicht genug Beachtung beigemessen, besteht die Gefahr, dass Kinder sich mehr um das Wohl der Eltern kümmern und ihre eigenen Bedürfnisse verdrängen. In den Beratungsprozess der Eltern fließen deshalb Kenntnisse aus vielen Grundlagendisziplinen der Psychologie des Erlebens und Verhaltens mit ein. Diese Werkzeuge helfen den Eltern neue und angemessenere Sichtweisen zu bekommen, mit Hilfe derer es – auch noch nach Jahren der Sprachlosigkeit und Zerstrittenheit – wieder möglich wird, sachlich über die jeweiligen Bedürfnisse aller Familienmitglieder zu sprechen, faire Lösungsmöglichkeiten auszuloten und einen Konsens zu finden. Nur so können Kinder trotz Trennung der Eltern ihre Persönlichkeit gesund auf allen Ebenen entfalten und leiden nicht mehr als notwendig unter dem Scheitern ihrer Eltern als intakte Familie. Der Erhalt der gelebten Beziehung zu beiden Eltern im Alltag ist ein Grundrecht für Kinder und Eltern, das gewahrt und geschützt werden muss.

Kinder und Eltern profitieren von dieser langfristigen Prozessbegleitung gleichermaßen.

Im Unterschied zur gerichtsnahen Beratung ist die Betreuung intensiver und länger, jedoch kostengünstiger als ein familienpsychologisches Gutachten, das eine Umgangsregelung als Empfehlung an das Gericht vorgibt.  Auch ein lösungsorientiertes Gutachten empfiehlt eine Regelung des Umgangs, wenn sich die Eltern während des Begutachtungsprozesses nicht einigen konnten. Oftmals führt das zum nächsten Antrag vor dem Familiengericht bzw. bei der nächst höheren rechtlichen Instanz – ein circulus vitiosus.

Es ist allgemein bekannt, dass eine von den Eltern gemeinsam erarbeitete Umgangsregelung – auch unter äußerst schwierigen Ausgangsbedingungen – auf lange Sicht die bessere und tragfähigere Alternative ist.

Das Familiengericht wird – wenn ein Verfahren anhängig ist – zu Beginn der Behandlung schriftlich informiert, dass die Familie bei mir in Beratung ist. Die Eltern erklären sich bereit für die Dauer des Beratungsprozesses vor Gericht keine neuen Anträge zu stellen. Nach einem bestimmten Zeitraum, den das Familiengericht bereits in der mündlichen Anhörung festgelegt hat oder die Eltern im ersten Beratungstermin mit mir vereinbart haben (Minimum sechs Monate), wird dem Familiengericht das Endergebnis, i. d. Regel eine schriftliche Elternvereinbarung, bzw. ein Zwischenergebnis über den aktuellen Stand der Beratung kurz und knapp mitgeteilt. In allen Fällen, die gerichtsanhängig sind, wird das Familiengericht über das Endergebnis schriftlich informiert. Die Elternvereinbarung wird in die Gerichtsakte abgelegt.

Bei weiteren Fragen zu diesem speziellen Angebot der therapeutischen Familienmediation nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

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